Medizinische Gesichtsmasken müssen die Übertragung infektiöser Keime des Trägers auf die Umgebung verhindern können. Sie dienen vor allem dem Fremdschutz

Medizinische Gesichtsmasken

Medizinische Gesichtsmasken nach EN 14683:2019 müssen die Übertragung infektiöser Keime des Trägers auf die Umgebung verhindern können. Sie dienen somit vor allem dem Schutz anderer (Fremdschutz).

Funktionsweise medizinischer Gesichtsmasken

Beim Atmen, Sprechen, Husten, Niesen etc. werden kleinere oder größere Mengen von Sekrettröpfchen von den Schleimhäuten in Mund und Nase freigesetzt. Diese Tröpfchen können Mikroorganismen (wie Bakterien oder Viren) enthalten und sich über die Luft ausbreiten. Medizinische Gesichtsmasken dienen hauptsächlich dazu, diese Übertragung infektiöser Keime zu begrenzen, indem sie ihre Weitergabe verhindern oder die Menge an Sekrettröpfen drastisch reduziert. Somit können andere Personen geschützt werden.

Medizinische Gesichtsmasken nach EN 14683:2019 bestehen aus einer Filterschicht, die in zwei Stoffschichten eingebettet ist. Aufgrund ihrer Filterleistung und ihres Aufbaus können medizinische Gesichtsmasken nicht für den Selbstschutz eingesetzt werden. Geeignet dafür sind zum Beispiel FFP-2-Masken.

Anlegen von medizinischen Gesichtsmasken

Wie alle Schutzausrüstungen müssen auch medizinische Gesichtsmasken richtig angelegt werden. Sie müssen möglichst eng anliegen. Eine Anleitung findet sich hier.

Tragedauer

Wenn medizinische Gesichtsmasken durchfeuchten, verlieren sie ihre Schutzwirkung. Es besteht die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen Träger und Umwelt, indem virenhaltige Flüssigkeit von der Innenseite nach außen dringt. Medizinische Gesichtsmasken werden nach zwei Stunden gewechselt.

Pflicht zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in der Corona-Pandemie

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar ist das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften Pflicht.

Beschäftige müssen nach § 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mindestens medizinische Gesichtsmasken tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Beschäftigten arbeitsbedingt nicht eingehalten werden kann, die Raumbelegung nicht durch zeitversetztes Arbeiten oder/und eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern gewährleistet werden kann oder/und die Beschäftigten einer Tätigkeit nachgehen, bei der mit einem erhöhten Aerosolausstoß gerechnet werden muss ( zu den Anlässen, die zu einer Maskenpflicht führen siehe Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung).

Welche medizinischen Gesichtsmasken soll ich kaufen?

Der Schutz durch medizinische Gesichtsmasken ist abhängig von ihrer Qualität. Nachgewiesen wird sie in zertifizierten Prüfverfahren etwa nach EN 14683:2019. Die Prüfnorm EN 14683:2019 bietet der Beuth Verlag bis auf weiteres kostenlos an. Entsprechende Zertifikate müssen allerdings echt sein.

Arbeitgeber müssen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung medizinische Gesichtsmasken verwenden, die der Verordnung über Medizinprodukte entsprechen. Das heißt den Richtlinien 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 und der Richtlinie 2007/47/EG und eine CE-Kennzeichnung tragen.

Sind medizinische Gesichtsmasken immer auch OP-Masken?

Medizinische Gesichtsmasken nach EN 14683:2019 Typ IIR können auch im OP eingesetzt werden. Masken nach Typ IIR haben eine höhere Flüssigkeitsresistenz und eine höhere bakterielle Filterleistung.

 

 

 

 

 

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