Durch den Lockdown könnte es zu mehr Legionellen-Infektionen kommen.

Wie die Corona-Pandemie zu mehr Legionellen-Infektionen führen könnte

Viele Betreiber gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude übersehen die Gefahr, die von Trinkwasser-Installationen ausgeht, die während des Lockdowns nicht ausreichend durchspült wurden. Dort kann es zu einer Vermehrung von Mikroorganismen und damit auch von Krankheitserregern wie Legionellen kommen. Notwendig sind präventive Maßnahmen wie Spülpläne und eine Wiederinbetriebnahme nach den Vorgaben der DVGW Arbeitsblätter oder nach der jüngst veröffentlichten VDI-Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1.

Im Lockdown wurden Schulen, Kitas, Unis, Hotels, Wohnheime, Ferienwohnungen etc. geschlossen oder ihre Nutzung wurde stark reduziert. Das kann zu einer Stagnation in den Trinkwasser-Installationen führen. Die mögliche Folge: ein starkes Wachstum von Mikroorganismen. Zu ihnen zählen auch Krankheitserreger wie Legionellen.

Maßnahmen während des Lockdowns

Zum Betrieb, Wartung aber auch Außer- und wieder Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen machen folgende Regelwerke Vorgaben:

Verringerte oder nur teilweise Nutzung eines Gebäudes

Trinkwasser-Installationen müssen für den bestimmungsmäßigen Betrieb ausgelegt sein. Das heißt, sie müssen so dimensioniert sein und so genutzt werden, dass alle Leitungen einer Trinkwasser-Installation regelmäßig durchspült werden. Der bestimmungsmäße Betrieb wird in der Entwurfsphase eines Gebäudes ermittelt. Bauherr bzw. Betreiber und Fachplaner legen für jede Entnahmestelle die zu erwartenden Nutzungsmengen und -intervalle fest. Wenn aufgrund einer eingeschränkten Nutzung weniger Trinkwasser entnommen wird, kann dies zu einer Stagnation in den Trinkwasserleitungen führen. Daher muss auch bei einer verringerten Nutzung der ursprünglich geplante bestimmungsgemäße Betrieb weiter aufrechterhalten werden. Es muss so getan werden, als würde weiterhin die Trinkwasser-Installation in einem ähnlich umfangreichen Maß genutzt werden wie geplant. Dafür müssen entsprechende Spülpläne aufgestellt werden, die eine regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung gewährleisten. In automatisierten Spüleinrichtungen müssen die Spülintervalle und -dauer neu programmiert werden.

Keine Nutzung des Gebäudes

Wenn das Gebäude und damit die Trinkwasser-Installation während des Lockdowns gar nicht mehr genutzt wird, muss auch in diesem Fall der bestimmungsmäßige Betrieb simuliert werden. Bei einer längeren Stilllegung sollte auch die Trinkwasser-Erwärmung außer Betrieb genommen werden. Durch die Warmwasserzirkulation wird Wärme in die Installationsräume getragen und das Kaltwasser mit erwärmt. Viele Bakterien, auch Legionellen, gedeihen am besten bei Wassertemperataturen zwischen 20 und 45 Grad Celsius. Die Zirkulationspumpe sollte weiter betrieben werden, um eine Durchströmung zu gewährleisten.

Nach dem Lockdown – die Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation sollte unmittelbar vor der wiederaufgenommenen Nutzung des Gebäudes erfolgen. Ein vollständiger Austausch des Trinkwassers ist auf alle Fälle notwendig. Die VDI/DVGW 6023 sieht ja schon einen Austausch nach einer Betriebsunterbrechung von 72 Stunden vor. Die DIN EN 806-5 ist großzügiger mit einer Frist von 7 Tagen.

Weitere Maßnahmen wie ggf. eine Desinfektion schreibt das ZVSHK Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“ oder die DVGW W 557 (32) vor.

About The Author

Scroll to Top