SARS_CoV-2-Arbeitsschutzverordnung fordert medizinische Gesichtsmasken, wenn anders der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und wenn andere technische und organisatorische Möglichkeiten nicht umsetzbar sind

Die Wiederkehr der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zurück. Ab dem 1. Oktober gilt für alle Arbeitgeber eine Neufassung. Sie unterscheidet sich allerdings kaum von den „Basisschutzmaßnahmen“ der früheren Fassung der …

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