Nach der EU-Verordnung (EU) 2019/881 bezeichnet eine Cyberbedrohung „einen möglichen Umstand, ein mögliches Ereignis oder eine mögliche Handlung, der/das/die Netz- und Informationssysteme, die Nutzer dieser Systeme und andere Personen schädigen, stören oder anderweitig beeinträchtigen könnte“ (Artikel 2, Nr. 8 der Verordnung (EU) 2019/881).