Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe
Die EU-Kommission hat durch eine Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2000/54/EG SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 für Arbeitnehmer eingestuft, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind. Arbeitgeber, …
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