Hauptfluchtwege

Hauptfluchtwege nach ASR A2.3 Abschnitt 3.1 „Fluchtwege“ sind insbesondere

  • die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege,
  • die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie
  • die Notausgänge.
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