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Welche Pflichten hat der Betreiber eines KI-Systems?

Die Pflichten der Betreiber nach KI-VO sind unterschiedlich. Grund: der risikobasierte Ansatz der KI-VO.

Risikoarme KI = fast keine Betreiberpflichten #

Wird eine risikoarme KI betrieben, ergeben sich keine weiteren Pflichten, außer bei den Beschäftigten und anderen Personen, die in Auftrag der Unternehmen mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, für die notwendige „KI-Kompetenz“ im Umgang mit den KI-Systemen zu sorgen (Art. 4 KI-VO).

Da die KI-Kompetenz in Relation stehen soll zu dem Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden soll, muss die KI-Kompetenz der Beschäftigten, die risikoarme KI-Systeme betreiben nicht die gleiche Tiefe haben wie die, die ggf. die Beschäftigten von Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme verwenden.

Die Betreiber von risikoarmen KI-Systeme sind somit auch beim etwaigen Schulungsaufwand im Vorteil.

KI mit begrenztem Risiko = ein paar Betreiberpflichten #

Verwenden Sie einen KI gesteuerten Chat-bot, den Sie nicht selbst entwickelt haben oder entwickelt haben lassen, müssen Sie etwaige User vor der ersten Nutzung darauf hinweisen, dass sie oder er mit KI kommuniziert. Außerdem müssen Sie Ihre Beschäftigten gegebenenfalls zu den Risiken der KI-gesteuerten Chat-Bots unterweisen.

Hochrisiko-KI-Systeme = viele Betreiberpflichten #

Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, hat so viele Betreiberpflichten, dass wir sie in einem eigenen Beitrag aufzählen müssen.

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