Arbeitsstätten
Arbeitsstätten sind nach § 2 Abs. 1 und 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Orte, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen. Arbeitstätten können aber auch Orte sein, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Arbeitsstätten können Arbeitsräume sein, aber auch im Freien liegen. Sie können sich auf dem Gelände eines Betriebs befinden oder auf einer Baustelle.