Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Personen, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Errichtung, die Änderung oder den Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage ausübt (§ 2 Nr. 3 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)).