Enzyklopädie

Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR)

Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Der Arbeitgeber muss sie „berücksichtigen“ (§ 3a Abs. 1 S. 2 ArbStättV). Das heißt, der Arbeitgeber kann auch eine andere als die in der ASR geforderte Maßnahme wählen, sofern er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten erreicht. Hält der Arbeitgeber allerdings die Vorgaben der ASR ein, gilt eine Vermutungswirkung zu seinen Gunsten. Behörden können dann davon ausgehen, dass er die Vorgaben der ArbStättV erfüllt.

Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) Mehr lesen

Verkehrswege

Verkehrswege sind für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert o-der automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände

Verkehrswege Mehr lesen

Nach oben scrollen