Arbeitgeber

Arbeitgeber steht für Unternehmen. Arbeitgeber sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Arbeitgeber ist man nur, wenn man mindestens einen Beschäftigten angestellt hat (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).

Im DGUV-Regelwerk wird statt Arbeitgeber der Begriff des Unternehmers verwendet.

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