Nach welchen Auswahlkriterien wählt man einen mobilen Luftreiniger

Auswahlkriterien für Luftreiniger

Welche Luftreiniger filtern zuverlässig virenbeladene Aerosole aus der Raumluft und sind sicher? – Qualitätskriterien für die Beschaffung von Luftreinigern für Arbeitgeber.

AHA-Regeln einhalten

Eine Vorbemerkung: Luftreiniger tun keine Wunder. Richtig eingesetzt, filtern qualitativ hochwertige Luftreiniger zuverlässig neben vielen anderen Partikeln auch aerosolgetragene Coronaviren aus der Innenraumluft. Sie verhindern so eine mögliche Infektion. Sie unterbinden nicht andere Infektionswege (Schmierinfektion, Tröpfcheninfektion). Kurz gesagt, Luftreiniger ersetzen nicht die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen).

Luftreiniger ersetzen keine Lüftung

Eine weitere Vorbemerkung scheint notwendig: Luftreiniger ersetzen nicht die Lüftung. Aber sie können die Lüftungsintervalle verlängern und dafür sorgen, dass zwischen zwei Lüftungen die Wahrscheinlichkeit, infektiöse Aerosole einzuatmen, sinkt – bestenfalls gegen Null.

Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen für den Einsatz von Luftreinigern

Luftreiniger, wie übrigens auch eine Bohrmaschine oder ein Blatt Papier, können potenziell gefährlich sein. Zumindest gehen Gesetz- und Verordnungsgeber davon aus. Sie fordern daher für jedes Arbeitsmittel, aber auch für Arbeitsstätten oder Gefahrstoffe eine Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber alle möglichen Gefahren erfassen, bewerten und präventive Maßnahmen festlegen.

Für Luftreiniger ist es schwierig, pauschal eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die möglichen Gefahren sind je nach Bauart und Wirkungsweise, aber auch je nach Räumen und der angestrebten Raumnutzung unterschiedlich. Einige mögliche Gefährdungen, die durch den Einsatz von Luftreinigern auftreten können, finden Sie in dem Beitrag „Gefährdungsbeurteilung für Luftreiniger„.

Die gute Nachricht ist, qualitativ hochwertige Luftreiniger mit automatisierter Selbstüberwachung sind ziemlich sicher. Für sie ist die Gefährdungsbeurteilung vergleichsweise einfach.

In der Gefährdungsbeurteilung werden auch die Wartungszeiträume für den Luftreiniger festgelegt. Günstigenfalls richten sie sich nach den Herstellerangeben.

Betriebsanleitung

In einer Gefährdungsbeurteilung werden bestimmte präventive Maßnahmen festgelegt. Das kann etwa die arbeitstägliche Sichtkontrolle des Luftreinigers sein oder der Umgang mit Störmeldungen. Es ist jedenfalls schwer vorzustellen, dass keine Betriebsanleitung für einen Luftreiniger benötigt wird. In ihr werden zum Beispiel Hinweise zur Bedienung des Luftreinigers und Handlungsanweisungen bei Störungen gegeben.

Hygienekonzept

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung fordert von allen Arbeitgebern ein Hygienekonzept. Die Anwendung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verlangen erhöhte Reinigungsintervalle. Die Luftreiniger müssen in den Hygieneplan des Unternehmens aufgenommen und Reinigungsintervalle, Reinigungsmethoden und Vorsichtsmaßregeln für die Reinigungskräfte festgelegt werden.

Verantwortlichkeiten festlegen

Luftreiniger können nicht einfach nur gekauft und in einem Raum aufgestellt werden. Luftreiniger müssen gewartet werden. Irgendjemand muss diese Wartung veranlassen und bei der Auswahl des Dienstleisters darauf achten, dass die Wartung fachgerecht durchgeführt wird. Wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt, muss sie der Arbeitgeber an eine dafür qualifizierte Person delegieren. Auch muss er festlegen, wie mit Warnmeldungen des Luftreinigers umgegangen wird.

Technik

Ein Luftreiniger, der während der Corona-Pandemie Aerosole mit Viren aus der Raumluft filtern soll, muss genau dies können: Partikel mit einer Größe von etwa 0,16 µm aus der Raumluft entfernen. Dafür gibt es verschiedene technische Lösungen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt allerdings:

Eine Luftreinigung auf der Basis von Ozon, kaltem Plasma, Elektrofiltern oder Ionisation ist nicht zu empfehlen, da unerwünschte Reaktionsprodukte freigesetzt werden können.

DGUV, SARS-CoV-2-Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumplätzen

Trotz der Empfehlung der DGUV können Unternehmen auch Luftreiniger, die mit Ozon oder Ionisation arbeiten, einsetzen. Voraussetzung sind Nachweise der Gerätehersteller wie diese Geräte den Austritt von Reaktionsprodukten wie Ozon verhindern. Dazu müssen auch Systeme der Selbstüberwachung der Geräte gehören. Diese Verfahren müssen in der Gefährdungsbeurteilung auf ihre Wirksamkeit und Zuverlässigkeit hin bewertet werden. Der Einsatz von mobilen Luftreinigern auf Basis von Ozon oder Ionisation ist somit deutlich aufwendiger als der von mobilen Luftreinigern mit Filtern.

Bewährt haben sich Luftreiniger mit Schwebstofffiltern (HEPA 13 oder 14). Allerdings müssen die Filter ihrerseits gereinigt werden, da sich dort sonst sehr viel infektiöses Material ansammelt, sie verstopfen können oder/und in sehr kurzen Intervallen aufwendig ausgetauscht werden müssen. Geeignet zur Reinigung von Filtern sind UV-C-Strahlen. Auch ihre Verwendung muss abgesichert sein (Abschirmung der Strahlenquelle, automatisierte Überwachung der UV-C-Lampe).

Bei allen Geräten muss das Reinigungsverfahren im Luftstrom nachgewiesen sein und zwar in Bezug auf Viren oder Partikel in ihrer Größe. Es sollte ein Herstellernachweis nach normativen Vorgaben wie zum Beispiel nach EN 1822 für Schwebstofffilter vorliegen und für spezifische Volumenströme angegeben werden.

Was muss ein Luftreiniger können?

1. Ein Luftreiniger muss zu fast 100 Prozent die Luft von Viren freihalten können

Es gibt Luftreiniger, die in etwa 20 Minuten 40 Kubikmeter Luft zu 95 Prozent von virenhaltigen Aerosolen befreien können. Damit bliebe ein Restrisiko von 5 % doch Viren einzuatmen. Angesichts der technischen Möglichkeit die Innenraumluft auch zu 99,95 % (mit Schwebstofffilter HEPA 13) oder sogar zu 99,995 % (mit HEPA 14) zu reinigen, sollte man dieses Risiko nicht eingehen.

2. Ein Luftreiniger muss in der Lage sein, die Innenraumluft in einer bestimmten Zeit zu reinigen

Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Tatsächlich werden aber immer wieder Luftreiniger gekauft, deren Leistung nicht ausreicht, um in einer vertretbaren Zeit die Luft in dem Raum zu reinigen können, in dem sie aufgestellt wurden. Das führt dazu, dass Luftreiniger eine falsche Sicherheit vermitteln. Tatsächlich aber könnten weiterhin Coronaviren in Aerosole eingeschlossen in der Raumluft schweben.

Die erforderliche Luftreinigungsleistung des Geräts hängt von der Raumgröße, der Anzahl der Personen im Raum, ihrer Aufenthaltsdauer, der Häufigkeit des Wechsels der Personen und ihrer Aktivität ab (wer singt, emittiert mehr Aerosole als jemand, der im Büro sitzt).

3. Ein Luftreiniger muss intelligent sein

Moderne Sensortechnik erlaubt es, dass Luftreiniger auf ihre Umgebung reagieren oder ihren Zustand überwachen können. Über folgende Regelkreise sollten Luftreiniger verfügen:

  • eine Raumluftanalyse, die zu einer automatischen Anpassung der Leistung an die Luftbelastung führt, ansonsten reinigt der Luftreiniger gegebenenfalls zu wenig Luft.
  • eine Verknüpfung zu einem Raumluftbefeuchter. Die Luftfeuchte ist entscheidend dafür, wie lange Aerosole in der Raumluft bleiben. Die Luftfeuchte muss zwischen 40 und 60 % liegen. Bei zu hoher oder geringer Luftfeuchtigkeit können Viren anstelle von 3 bis zu 30 Stunden in der Raumluft überleben.
  • Selbstüberwachung – ein Luftreiniger muss erkennen und melden, wenn ein wichtiges Bauteil ausfällt, wie zum Beispiel die UV-C-Lampe (da sonst die Filter nicht gereinigt werden und die Viren nicht unschädlich gemacht werden) oder wenn essentielle Bauteile beschädigt sind wie etwa die Filter (da sonst die Gefahr besteht, dass die Viren im Raum verteilt werden anstatt sie aus der Luft zu filtern); zugleich muss eine Warnmeldung erfolgen, wenn Lüftungsschlitze verdeckt werden (sofern der Luftreiniger so aufgestellt wird, dass Personen ihn berühren können).
  • automatisierte Start-/Stopp-Funktion; der Luftreiniger muss automatisch starten, wenn sich Personen im Raum befinden (zu oft wird vergessen ihn einzuschalten) und er muss auch noch ggf. aktiv wenn sein, wenn sich keine Person mehr im Raum aufhält, um noch vorhandene Luftverschmutzungen zu beseitigen (die Aerosole bleiben in der Luft, wenn die Menschen den Raum verlassen haben).
  • ein Luftreiniger muss Sensoren haben, die einen Brand melden (etwa Rauchmelder an der Ansaugstelle).

4. Ein Luftreiniger muss sicher sein

Ein mobiler Luftreiniger darf keine Gefahr für die Personen sein, deren Luft er reinigen soll.

Kein Austritt von giftigen Substanzen

Bei dem Betrieb bestimmter Bauarten von Luftreinigern können Reaktionsprodukte entstehen wie Ozon. Das ist die Standardbefürchtung, wenn über den Einsatz von Luftreinigern geschrieben wird.

Ozon könnte dann austreten, wenn es entweder direkt zur Abtötung der Viren eingesetzt wird oder bei diesem Prozess entsteht (Ionisation) oder wenn UV-C-Licht mit einer Wellenlänge unterhalb von 200 nm verwendet wird. UV-C-Strahlung mit dieser Wellenlänge spaltet Sauerstoffmoleküle. Ihre Rekombination bildet Ozon.

Wenn daher Luftreiniger beschafft werden, die mit UVC-Strahlen die Luft oder die Filter reinigen, müssen diese eine Wellenlänge von etwa 254 nm aufweisen. Die UV-C-Strahlenquelle muss abgeschirmt sein und via Sensor auf seine Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden.

Brandschutz

Alles, was Luft transportiert, kann zur Ausbreitung von Bränden beitragen. Entsprechend streng sind die Brandschutzvorschriften für Raumlufttechnische Anlagen. Auch Luftreiniger müssen sich im Falle eines Brandes automatisch abschalten. Zum Beispiel könnten sie Rauchmelder an der Ansaugstelle aufweisen und Temperaturfühler im Filter.

Sicherheitsfunktionen auch ohne WLAN oder Bluetooth

Die Sicherheitsfunktionen eines Luftreinigers müssen auch gewährleistet sein, wenn Bauteile ausfallen oder es keine Netzwerkabdeckung gibt. Luftreiniger müssen daher auch ohne WLAN, Bluetooth, ausgeschaltem oder defekten Display alle Sicherheitsfunktionen gewährleisten und die Luftreinigung sollte noch funktionieren. Funkschalter und sonstige kabellose Signale müssen auch ohne WLAN sichergestellt sein. Lediglich die Kriterien der Digitalisierung wie auch die Fernwartung, die Datenübertagung der Luftqualität an übergeordnete Systeme sollten per WLAN erfolgen

5. Lautstärke – ein Luftreiniger muss leise sein

Das ist eine Frage der Akzeptanz. Die Erfahrung zeigt, dass Luftreiniger, die zu laut sind, abgeschaltet oder herunterregelt werden, sodass sie nicht mehr die erforderliche Leistung bringen, um die Innenraumluft zu reinigen. Daher sollten Luftreiniger möglichst leise sein. Unter 30 Dezibel im Normalbetrieb ist schwer erreichbar, aber möglich. 30 Dezibel entspricht etwa dem Ticken einer Armbanduhr oder einer geflüsterten Unterhaltung.

6. Der Mensch und die Maschine – Luftreiniger müssen für Menschen geeignet sein

Luftreiniger wurden konstruiert, um den Menschen saubere Luft zu verschaffen, aber die Menschen sind nicht immer nett zu den Luftreinigern. Es werden Kleidungsstücke auf Lüftungsschlitze gelegt, Kinder stopfen aus Neugier Papier in die Lüftungsschlitze. Luftreiniger, die so in Räumen aufgestellt werden, dass Personen sie berühren können, müssen Meldung geben, wenn Lüftungsschlitze abgedeckt oder blockiert wurden.

Passwortschutz

Luftreiniger stören oft die Personen, die in dem Raum arbeiten müssen. Daher werden sie abgeschaltet oder herunterreguliert. Die Einstellungen des Luftreingers sollten passwortgeschützt gespeichert werden können.

Automatische Start-Stopp-Funktion

Zu empfehlen sind Luftreiniger, die sich automatisch einschalten, wenn sich Personen im Raum aufhalten. Es wird oft vergessen, die Luftreiniger einzuschalten. Die Folge kann sein, dass sich alle sicher wähnen, aber die Luft nicht gereinigt wird.

Technische Kriterien für die Beschaffung von Luftreinigern

Technische Ausstattung
Luftreinigung von 99,995 % aller Viren
Reinigungsleistung Ausreichend für Raumgröße und Anzahl der Personen
Filter Schwebstofffilter HEPA 13, HEPA 14 gemäß DIN EN 1822
Filterreinigung Reinigung durch UV-C-Strahlen
UV-C-StrahlenquellenAbgeschirmt und durch Sensoren
Automatische KontrollsystemeWarnmeldungen bei Ausfall wichtiger Bauteile wie UV-C-Lampen oder bei Störungen (z. B. durch verstopfte Lüftungsschlitze)
Kontrolle der InnenraumluftRaumluftsensoren zur Steuerung der Leistung des Luftreinigers
Start-/Stopp-FunktionAutomatisches Ein- und Ausschalten
Überwachung und Steuerung der Luftfeuchte Die Luftfeuchtigkeit in einem Raum muss zwischen 40 und 60 % liegen. Bei zu geringer Luftfeuchte überleben Viren in Aerosolen länger (bis zu 30 Stunden)
Automatische Kontrolle der Filter Überwachung der Filter (Funktionstest) und der Temperatur in den Filtern (Brandschutz)
BrandschutzAbschaltautomatik im Falle eines Brandes
Lautstärke 30 Dezibel im Standardbetrieb
WartungIm Idealfall alle zwei Jahre
Dokumente
GefährdungsbeurteilungFür den Einsatz von mobilen Luftreinigern
Betriebsanleitung
Gebrauchsanweisung

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