Mehr Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Unfälle auf dem Weg zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme sollen auch bei einer beruflichen Tätigkeit zu Hause als Arbeitsunfälle gelten. Bisher hatte die Rechtsprechung diese Unfälle im häuslichen Umfeld generell nicht als Arbeitsunfälle eingestuft.
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